Vielen Betroffenen ist die Bezahlung eines ADHS-Coachings aus eigenen Mitteln vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich. Trotz langer Versorgungslücken bis zum ersten Behandlungstermin eines Patienten, stellen sich mehrheitlich noch immer viele Krankenkassen gegen eine Kostenübernahme.
An dieser Stelle tun sich jedoch Möglichkeiten auf, ein “Persönliches Budget” stellvertretend heranzuziehen. Hiervon machen jedoch viele Berechtigte keinen Gebrauch, oftmals aus Unkenntnis. In diesem Zusammenhang lohnt sich die Frage danach, was das „Persönliche Budget“ ist und welche Voraussetzungen für eine entsprechende Beantragung gegeben sind, ferner, wofür ein persönliches Budget beantragt werden kann und welches im Einzelnen die zuständigen Leistungsträger sind für eine Antragstellung.
Allgemein gilt: Geld anstelle von Sachleistungen!
Das ist der inhaltliche Kern des persönlichen Budgets.
Der/die Begünstigte kann alle bisherigen Sach- und Dienstleistungen jetzt auch als Bestandteil aus seinem/ihrem persönlichen Budget beantragen. Er/sie erhält demnach den entsprechenden Betrag überwiesen und entscheiden selbst über die Verwendung, wie in unserem Fall das Honorar für ein ADHS-Coaching.
Für wen und wofür gibt es das persönliche Budget?
Jeder Mensch mit Behinderung sowie auch von Behinderung Bedrohte können das persönliche Budget beantragen. Ebenso können Eltern auch zu Antragsstellern ihrer Kinder werden.
Speziell für ADHS-Betroffene kann ein ADHS-Coaching als ein Bestandteil der Leistungen zur Förderung, Betreuung, Beteiligung und Pflege für Behinderte genannt werden.
Nicht finanziert werden dagegen Kosten des täglichen Lebens.
Ansprechpartner für eine Antragstellung:
Als Ansprechpartner gelten u.a. die folgenden Leistungsträger:
– Renten – u. Unfallversicherung
– Träger der Alterssicherung der Landwirte u. Kriegsopferversorgung
– Jugendhilfe – u. Sozialhilfeträger
– Integrationsamt
– Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter
Sie können als ADHS-Betroffene entweder diese Leistungsträger direkt kontaktieren oder sich alternativ an eine „Beratungsstelle zur ergänzenden Teilhabeberatung (EUTB)” wenden.
Beratungen dieser Art sind kostenfrei und zielen darauf ab, den Betroffenen bei der Ermittlung des Coachingsbedarfs, wie in diesem Fall, zu helfen, etwa beim monatlichen Coachingumfang oder bei der Maßnahmendauer insgesamt. Danach wird im Namen des Antragstellers der zuständige Leistungsträger ermittelt und danach dort der Antrag eingereicht.